Kritische Betrachtung der Bauflächenbedarfsberechnung „Weglanden“ der Gemeinde Ispringen
Ausführung der LMU / April 2024
Bedarfsberechnung der Gemeinde führt zu riesigem Flächenverbrauch von 11,33 ha!
Alternative Berechnung führt zu 3,98 ha, eine Einsparung von über 7 Hektar!
Nach einer Berechnung der Gemeinde braucht Ispringen bis 2040 11,33 ha neues Bauland um den Bedarf an Wohnraum für 566 zusätzliche Einwohner zu decken. In einem 1. Bauabschnitt sollen zunächst 7,5 ha – das ist ungefähr die Fläche von 11 Fußballplätzen oder mehr als das 1,5-fache des Baugebiets „Schröder“(4,6 ha) – erschlossen werden.
Wie kommt die Gemeinde auf diesen Bedarf an Wohnbaufläche ?
Sie lehnt sich dabei an einen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW in der Fassung vom 15.02.2017 (Hinweispapier) an. Nach diesem „Hinweispapier“, das am 01.01.2009 erlassen wurde, soll bei Flächenneuausweisungen der geplante Bedarf an Wohnbauflächen einer Plausibilitätsprüfung nach bestimmten Parametern unterzogen werden. Der Erlass gibt hierfür einen Rahmen vor, lässt aber den Planungsbehörden auch Spielräume (z.B. bei der Anrechnung von Baulücken oder der Anrechnung von örtlichen Besonderheiten).
Nach diesem Erlass des Ministeriums sollen insbesondere auch folgende Forderungen berücksichtigt werden. Ganz am Anfang des Hinweispapiers heißt es:
a) „Planungsleitlinien sollen u.a. auch die nachhaltige städtebauliche Entwicklung in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen einschließlich der Verantwortung für Klimaschutz und Klimaanpassung sein. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen“
und
b) „sparsamer Umgang mit Grund und Boden; vor zusätzlicher Inanspruchnahme von Flächen für eine bauliche Nutzung sind Maßnahmen der Innenentwicklung, wie Nachverdichtung und Wiedernutzbarmachung von Flächen der Vorrang zu geben. Besondere Begründungspflicht für die Umwandlung von landwirtschaftlich oder als Wald genutzen Flächen. Der Begründung sollen dabei Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.“
Ein ganz klares Bekenntnis zu schonendem Flächenverbrauch und Verantwortung für nachfolgende Generationen. Die Frage stellt sich, ob diese Forderungen bei der Flächenberechnung der Gemeinde Ispringen auch ausreichend berücksichtigt wurden?
Wir meinen, da sind erhebliche Zweifel angebracht!
Wie sieht diese Berechnung für Weglanden konkret aus?
Die konkrete Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs durch die Gemeinde Ispringen erfolgt in vier Schritten, jeweils bezogen auf das Zieljahr 2040. Sie ist veröffentlicht in dem Papier „Bauland Alternativenprüfung“ von Schöffler.stadtplaner.architekten und es gibt sie in zwei Versionen vom 06.06.2023 (einsehbar im Ratsarchiv, GR-Sitzung vom 22.06.2023) und 16.11.2023 wg. Korrektur fehlender Baulücken (einsehbar im Bereich Neubaugebiet „Weglanden“ auf der Gemeindeseite). Die Version vom 06.06.2023 war u.a. Grundlage für den Beschluss des Gemeinderats pro Weglanden mit 7,5 ha als 1. Bauabschnitt am 22.06.2023, TOP 4.
1. Berechnung des so genannten fiktiven Einwohnerzuwachses
Dieser fiktive Einwohnerzuwachs kommt aus einem Rückgang der Belegungsdichte (weniger Einwohner pro Wohneinheit) und einem Zuwachs an Komfort (mehr Wohnfläche pro Einwohner) und wird mit einem prozentualen Aufschlag auf die aktuelle Bevölkerungszahl berücksichtigt. Seit 2009 betrug dieser Zuschlag 0,5 % pro Jahr und wurde 2013 wegen Rückgang dieses Effekts auf 0,3 % pro Jahr gesenkt. Im aktuellen Hinweispapier von 2017 heißt es hierzu: „Der Effekt des fiktiven Einwohnerzuwachses durch Rückgang der Belegungsdichte hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren abgeschwächt, hält jedoch noch an.“ Tatsächlich wird jedoch seit 2013, somit seit über 10 Jahren mit einem fiktiven Wachstum von 0,3% der aktuellen Bevölkerung pro Jahr des Planungszeitraums gerechnet!
Ein Indiz für den rückläufigen Effekt dieses fiktiven Einwohnerzuwachses zeigt das folgende Schaubild, veröffentlicht auf S. 13 von “Bauland Alternativenprüfung“:
Man sieht wie sich der Anstieg der Wohnfläche pro Kopf seit 2011 ganz erheblich verlangsamt.
Trotzdem rechnet die Gemeinde mit einem fiktiven Wachstum von 0,3% pro Jahr und erhält hieraus einen fiktiven Einwohnerzuwachs von 341 EW bzw. 6,82 ha!
2. Ermittlung der prognostizierten Einwohnerentwicklung (Prognose des Stat. Landesamts BW)
Die Gemeinde berechnet hieraus einen Zuwachs von 140 Einwohnern bis 2040.
3. Berechnung des relativen zusätzlichen Flächenbedarfs
Durch Addition von 1. + 2. ergeben sich 481 zusätzliche Einwohner. Bei einer Einwohnerdichte von 50 EW/ha (Wert für Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion) errechnet sich daraus ein relativer Flächenbedarf von 9,62 ha.
4. Berechnung des absoluten zusätzlichen Flächenbedarfs
Bei dieser Berechnung werden Innenentwicklungspotentiale, Baulücken, Brachen usw. ermittelt und vom relativen Flächenbedarf in Abzug gebracht. Unter Baulücken versteht man erschlossene unbebaute oder minderbebaute Grundstücke oder Grundstücksteile innerhalb der bebauten Siedlungsfläche. Die Gemeindeverwaltung beschränkt sich dabei nur auf die Ermittlung der Baulücken, diese ist dann jedoch unvollständig wie man im Folgenden sieht. Bei der ersten Berechnung vom 06.06.2023 wurden von der Gemeindeverwaltung nur 40 private Baulücken identifiziert, die bei einer Anrechnung der Fläche von 25% mit - 0,71 ha in Abzug gebracht wurden.
2018 wurden noch 76 Baulücken gezählt (Gemeindeentwicklungskonzept Seite 27).
Angesicht dieser erstaunlichen Reduzierung der Baulücken schreibt das Büro Schöffler in seinem Papier „Bauland Alternativenprüfung“ vom 06.06.2023, S. 8, „diese deutliche Reduzierung innerhalb von nur 4 – 5 Jahren zeigt zum einen die Anstrengungen der Gemeinde in der Innenentwicklung …“ und rühmt den Umstand, dass „Baulücken innerhalb von vier Jahren mehr als halbiert wurden“ (S. 16).
Auf Grund unseres Hinweises auf nicht erfasste Baulücken in großer Zahl, korrigierte die Gemeindeverwaltung die Berechnung und gibt sie mit Stand vom 16.11.2023 lt. ergänztem Plan jetzt mit 57 privaten Baulücken an. Bei weiterhin 25% Anrechnung der privaten Baulücken korrigiert sie dann den gesamten Abzug aus Baulücken auf - 0,98 ha.
Leider müssen wir feststellen, dass trotz dieser nachträglichen Korrektur immer noch weitere private Baulücken nicht erfasst sind! Diese sind:
Flst.Nr. 7110 Buchenweg, Flst.Nr. 6972 Buchenweg, Flst.Nr. 39 Altenweg, Teil von Flst.Nr. 4815 Zwerweg, Flst.Nr. 290/3 Talblick, Flst.Nr. 7560 Wingertweg, Teil von Flst.Nr. 6589 Vogelsangstr., Teil von Flst.Nr. 6590 Vogelsangstr., Flst.Nr. 6569 Drosselweg, Flst.Nr. 1065/1 Lückenweg, Flst.Nr. 9367 Lindenweg.
Bei einer angenommenen Größe von durchschnittlich 6 ar sind dies weitere 0,66 ha die nicht in die Berechnung eingeflossen sind und somit den Flächenbedarf nicht reduzieren.
Die Anrechnung von 25% für private Baulücken ist von der Gemeinde selbst gewählt und soll dem Umstand Rechnung tragen, dass diese dem Markt nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Eine Anhebung auf 35% würde bedeuten, dass von 68 Baulücken bis 2040 ca. 23 Baulücken bebaut werden könnten. Da sogar 50% für möglich gehalten wurden (siehe oben) und bei entsprechenden Anstrengungen der Gemeindeverwaltung sind 35% keinesfalls eine überzogene Annahme.
Wurden von der Gemeinde weitere Flächenabzüge ermittelt?
Nein, weder das private Projekt „Vianova“ für ca. 35-40 EW noch das kommunale Projekt „Soziale Mitte“ für weitere ca. 40 EW werden vom relativen Bedarf abgezogen. Das ist nicht nachvollziehbar und sollte korrigiert werden.
Werden Zuschläge auf den Flächenbedarf erhoben?
Ja, und nicht zu knapp.
Insgesamt werden als Aufschlag
- zur Bevölkerungsprognose von 140 EW zusätzlich 92 EW( + 1,83 ha)
und
- für Topografie, Eingrünung und Entwässerung ( + 0,86 ha)
weitere 2,69 ha errechnet – eine unglaubliche Fläche von fast vier Fußballplätzen!
Der Zuschlag auf die Bevölkerungsentwicklung (1,83 ha) beruht auf einer sehr optimistischen Annahme der Gemeindeverwaltung, die möglicherweise eintreten kann, oder auch nicht!
Insgesamt rechnet die Gemeinde aus der erwarteten Bevölkerungsentwicklung mit zusätzlichen 232 EW. Lt. einer neuen Studie der renommierten Bertelsmann Stiftung „Wegweiser Kommunen“ (Bericht PZ vom 10.04.24) wird für den Enzkreis ein Wachstum bis ins Jahr 2040 von 3,1 % angegeben. Mit dieser aktuellen Prognose würde Ispringen um 185 EW, also um 47 EW weniger, wachsen.
Die Begründung für den Zuschlag von 10% auf den ermittelten Flächenbedarf für Topografie, Eingrünung und Entwässerung (0,86 ha) ist nicht stichhaltig, nicht nachvollziehbar und im Übrigen auch abgedeckt durch den Ansatz des geringsten Einwohnerdichtewertes von 50 EW/ha. Einwohnerdichtwerte geben an, wie viele Einwohner pro Hektar Bauland wohnen sollen. Große Städte wie Pforzheim rechnen mit 90 EW/ha; dort herrscht eine relativ verdichtete Bebauung vor (Wohnblocks, Geschosswohnungsbau, Hochhäuser etc.) Da Ispringen im Regionalplan keine besondere Klassifizierung hat kann sie mit der geringsten Baudichte von 50 EW/ha rechnen (Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser, aufgelockerte Bebauung). Dies hat jedoch einen höheren Flächenverbrauch zur Folge.
Die eingangs erwähnten Forderungen, Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen einschließlich der Verantwortung für Klimaschutz und Klimaanpassung, werden durch diese Zuschläge konterkariert.
Alles in allem entsteht der Eindruck, dass bei der Flächenbedarfsberechnung durch die Gemeinde die Faktoren so gewählt wurden, dass eine große Bedarfsfläche entsteht. Dass die ermittelte Fläche von 11,33 ha in etwa der Fläche der aufgegebenen Gebiete „Auf dem Berg“ (10,50 ha) und „Rothenrain“ (1,9 ha) entspricht, ist sicherlich kein Zufall.
Kann man den Flächenbedarf auch anders berechnen?
Durchaus! Im Folgenden wird die Berechnung der Gemeinde mit einer alternativen, flächenschonenden Variante verglichen. Auch diese hält sich an den Berechnungsmodus des „Hinweispapiers“ verändert jedoch Parameter, korrigiert Berechnungen und streicht überzogene Zuschläge:
- Reduzierung des Faktors des fiktiven Einwohnerzuwachses um 50%
- richtige Ermittlung der Baulücken (0,60 ha Mehrfläche) und Erhöhung der
Flächenanrechnung von 25% auf 35%
- Anrechnung der Potentiale „Vianova“ und „Soziale Mitte“
- Verringerung des Zuschlags auf die Bevölkerungsprognose um 50%
- Wegfall Mehrfläche wg. Topografie, Eingrünung und Entwässerung
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Im Ergebnis bedeutet das 7 ha weniger Eingriff in Natur und Landschaft. Außerdem gibt es noch bis zu 1,5 ha Baulücken und weitere Potentiale im Bestand auf Grund der demographischen Gegebenheiten.
Wir von der LMU waren und sind schon immer für eine engagierte Innenentwicklung.
Leider steuert die Gemeinde auf Grund des Mehrheitsbeschlusses des Gemeinderats auf ein Neubaugebiet von 7,5 ha zu. So ist derzeit die Lage und sie ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr verhandelbar.
Deshalb gilt es am 09.06.2024 dem Neubaugebiet „Weglanden“
eine Absage zu erteilen!
Ihr "JA" beim Bürgerentscheid bedeutet ein "JA" für Ispringens naturrnahe Zukunft und ein Nein zum 7,5 ha große Neubaugebiet "Weglanden".
Ispringen im April 2024
LMU-Fraktion Ispringen
Steffen Kunz
Janine Schütz
Pascal Stoll
Jutta Trautz
Elisabeth Vogt
Natalie Vogt
Weiterführende Informationen:
Bedarfsanalyse Büro Schöffler
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Hinweispapier Plausibilitätsprüfung des Landes Baden - Württemberg (260 kb)
Neubaugebiet Weglanden- Stellungnahmen LMU
Gemeinderatssitzung vom 22.06.2023
In der letzten Gemeinderatssitzung, am 22.06.2023 wurde mit dem Grundsatzbeschluss ein Neubaugebiet „Weglanden“ beschlossen. Insgesamt 12ha in 2 Bauabschnitten sollen in den nächsten Jahren für die Bebauung frei gegeben werden. Die LMU hat sich hier erneut ganz klar gegen eine weitere Flächenversiegelung ausgesprochen und die Pläne erneut abgelehnt.
Stellungnahme no1:
Wir haben schon oft unsere Argumente gegen den Flächenverbrauch aufgeführt.
Aber dennoch ist es wichtig, heute noch mal eine Stellungnahme gegen das geplante Baugebiet zu äußern. Wir haben in unserem Wahlprogramm für die Erhaltung des Grünzuges ausgesprochen. Dafür wurden wir gewählt, dafür stehen wir.
Das geplante Gebiet ist im Landschaftsplan als klimatologisch wertvoll ausgewiesen! Man spricht von einer Kaltluftschneiße. Von den unverbauten Flächen fließt frische Luft in die bebauten Gebiete, der dort zu einer Abkühlung und letztendlich zu einem Luftaustausch führt. Ein wichtiger Effekt der insbesondere im Zuge des Klimawandels eine immer größere Rolle spielt. Jede Flächenversiegelung wirkt sich auf unser Klima aus! Unser vorheriger Punkt auf der Tagesordnung war Starkregenrisiomanagement. Je mehr Fläche wir verbauen, verstärken wir diese Thematik.
Auch sind die Flächen im vorgesehenen Baugebiet wichtige Naherholungsflächen und Lebensraum für viele Tiere. Das Gebiet ist ein Landschaftsschutzgebiet und darin liegen drei Biotopsflächen. Es befinden sich auch dort viele Streuobstbestände.
Ispringen hat mit 10a pro Einwohner jetzt schon die geringste naturnahe Fläche im Enzkreis. Der Durchschnitt liegt bei 24a pro Einwohner. Jede Bebauung erhöht auch das Verkehrsaufkommen. Speziell die Nußbaumstraße ist ein Nadelöhr in den Ort.
Das vorgesehene Gebiet berücksichtigt keine Aspekte wie zum Beispiel
- Klimaschutz
- Nachhaltigkeit und
- Klimaanpassung
Stellungnahme no2:
Eigentlich waren das schon genug Argumente, einen Flächenverbrauch in diesen Dimensionen und an diesem Standort abzulehnen. Dennoch möchte ich einen weiteren Punkt mit ins Spiel bringen.
Über allem steht - die zugegebenermaßen etwas provokante Frage:
Will man wirklich Wohnraum schaffen oder ein Prestige - Objekt “Neubaugebiet” installieren?
Schauen wir uns doch den aktuellen Markt an, ich habe hier ein paar Beispiele aus meiner täglichen Arbeit, ganz aktuell, Wirtschaftswoche von Dienstag, 20.06.2023:
1. Kostensteigerung bei Baumaterial im Einzelfall bis zu 50% (ohne Berücksichtigung der Energiekosten) in Bezug auf 2022
2. Bauzinsen schnellen in die Höhe: 2015 lagen diese unter 2 % - jetzt bei knapp 4 %
3. Weniger Baugenehmigungen (2022 ⇔ 2023) EFH -33,5 % / ZFH - 52,1 % / MFH - 27,1 %
Aus der näheren Umgebung kann ich folgende Beispiele aufführen:
- Neulingen werden im Moment Grundstücke zurückgegeben
- Dürrn Neubaugebiet => aktuell nur ein Haus
- auch in Ispringen ist ein großes Bauprojekt aufgrund Preissteigerungen bis jetzt immer noch nicht begonnen worden
- In den drei großen Immo Portalen findet man aktuell (ohne große Suche) knapp 20 Häuser und Eigentumswohnungen, die zum Verkauf in Ispringen stehen, ich bin mir ziemlich sicher, es werden in den nächsten Monaten noch mehr werden
Bei diesen Zahlen frage ich mich: wo ist da der Bedarf? Wer will neu bauen und vor allem wer kann sich das noch leisten?
Hinzu kommt: jedes neue Baugebiet im Außen verstärkt den Donut - Effekt => der Ortskern stirbt aus, er wird nicht belebt und gepflegt, noch mehr Ladengeschäfte werden schließen, die Versorgung, vor allem der älteren und / oder nicht mehr so mobilen, Bevölkerung reißt ab. In Ispringen hat dieser Prozess jetzt schon begonnen, das wissen wir alle.
Wohnraum muss bezahlbar sein, (das ist und wird wichtiger denn je), wir haben extrem gestiegene Lebenshaltungs- und Energierkosten. Bezahlbar geht nur aus dem Bestand (denn nur hier können die Kosten niedriger gehalten werden). Und: Er muss zu den aktuellen Lebensumständen passen. Diese haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten ganz klar verändert.
-
Belegungsfaktor => qm / pro Person wird immer mehr (u.a. durch immer mehr Single-Haushalte)
-
Wohnprojekte wie unser Haus Jule können sich vor Anfragen nicht retten
Bezahlbar und an die Lebenssituation angepasst,
da passt doch ein Neubaugebiet, wie es uns hier vorliegt, überhaupt nicht hin. Und was ist mit den Menschen, die ein Haus als Wohnraum wollen und es auch bezahlen können? Für die schaffen wir aus dem Bestand das nötige “Haus-Material”.
Bevor hochwertiger Lebensraum und Natur verbraucht wird, müssen unserer Meinung nach alle und damit meine ich wirklich alle Möglichkeiten aus dem Bestand ausgeschöpft sein. Und wenn jetzt wieder der Einwand kommt: aber wir können niemanden zwingen oder enteignen….
Ispringen hat so viel Potential im privaten Bestand, da sind die sogenannten “Enkelgrundstücke” wirklich nur ein kleiner Baustein.
Die Alternativprüfung Bauland (hier als Beilage) zeigt es doch ganz deutlich: 1992 (lange vor dem Baugebiet Schröder) hatte Ispringen eine Einwohnerzahl von 6300 Menschen - heute sind es nur noch rund 6000 => das sind 300 Einwohner mehr => das ist doch ein ganz klarer Hinweis, dass Potentiale vorhanden sind.
Ich frage mich: welche Maßnahmen wurden bislang unternommen, um private (und ich betone dieses Mal private!) Wohnraumpotentiale zu aktivieren? Ich sehe bislang leider keine
Wir haben:
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leerstehende Wohnungen
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leerstehende Häuser
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Reserve in Dachgeschossen
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Reserve in Nebengebäuden (z.B. Scheunen)
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Reserve in großen Grundstücken (Thema zusätzliches Baufenster)
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Reserve in Erweiterungen + Anbauten bestehender Häuser
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Reserve in gemeindeeigenen Grundstücken, die dann mit zukunftsweisenden Wohnraumlösungen bebaut werden können (Stichwort: Clusterwohnungen)
-
und ganz, wirklich ganz zum Schluss sehe ich die Enkelgrundstücke
Auch haben wir eine Reserve im Bestand, die wir ja glücklicherweise mit dem Bau unserer “sozialen Mitte” in Angriff nehmen: Wenn die Wohnform eigentlich zu groß für die darin lebenden Menschen ist, es aber im Moment noch keine Alternativen gibt. Auch mit diesem wirklich zukunftsweisenden Projekt der Gemeinde werden etliche Häuser frei werden, die von jungen Familien gekauft und genutzt werden können.
Für alle diese Potentiale gibt es genügend Ideen & Ansätze. Diese haben wir schon mehrfach an verschiedenen Stellen kommuniziert. Andere Städte und Gemeinden machen es uns vor und haben auch Erfolg. Wir müssen nur über unseren Tellerrand schauen - wollen.
Abschließen möchte ich diese Stellungnahme mit einem Zitat eines außergewöhnlichen, innovativen und absolut erfolgreichen Unternehmers der Gegenwart (leider ist er schon verstorben): Götz Werner (Gründer der dm-Dorgiere - Markt Kette)
Wer will, findet Wege, wer nicht will, findet Gründe.
Wir brauchen Wege und die LMU will sie finden.
Deshalb werden wir dem Grundsatzbeschluss zur Umsetzung eines Neubaugebietes Weglanden nicht zustimmen.
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Bild: Weglanden städtebaulicher Entwurf Var. 2 / Schöffler Stadtplaner + Architekten
„Flächen sind endlich! – Wollen wir wirklich weiter nach außen?“
Stellungnahme der LMU zu möglichen Neubaugebieten in Ispringen / Februar 2020
In der letzten Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2020 wurde den Ispringer BürgerInnen eine Baulandstudie vorgestellt, die mögliche Flächen zur baulichen Entwicklung (Neubaugebiete) im Außenbereich betrachtet.
Die Liste Mensch und Umwelt ist sich dem Bedarf, vor allem junger Familien, nach Wohnraum bewusst. Jedoch gilt es in der Politik Fakten zu analysieren, abzuwägen, Entscheidungen zu treffen und vor allem mögliche Alternativen zu erarbeiten.
Einmal bebaut, immer bebaut!
Im Folgenden wollen wir Ihnen unsere Argumente aufführen:
1. FLÄCHE - eine endliche Ressource
Ispringen hat mit 10 Ar/Einwohnern - die geringste naturnahe Fläche im Enzkreis (der Durchschnitt liegt bei 24 Ar/ EW). Für uns gilt es die vorhandenen Naherholungsgebiete zu erhalten. (Quelle: Stat. Landesamt BW)
2. FLÄCHENBEDARFSNACHWEIS – fragwürdige Diskussionsgrundlage?
Der Nachweis zum potentiellen Flächenbedarf von mehr als 10 ha bis 2035 wurde von einem Planungsbüro nachgewiesen. Grundlage der Berechnung ist das „Hinweispapier zur Plausibilitätsprüfung der Flächenbedarfsnachweise“ des Ministeriums für Verkehr in Baden-Württemberg. Diese Berechnung stützt sich in der Hauptsache auf 3 Größen:
1. Der Rückgang der Belegungsdichte definiert, dass zukünftig mehr qm Wohnraum / pro
Person verbraucht werden soll
2. Die Einwohnerdichte pro Hektar definiert, welche Wohnbebauung erfolgen soll
(Einfamilien-/Doppelhäuser oder Mehrfamilienhäuser)
3. Der prognostizierte Einwohnerzuwachs sagt aus, wie viele Einwohner Ispringen
zukünftig haben wird
Alle drei Größen sind laut Hinweispapier so gewählt, dass ein recht großzügiger Flächenbedarf entsteht. Bei einer Veränderung einzelner oder mehrerer Größen kann der Flächenbedarf ebenso plausibel auf ca. 2 ha ausgerechnet werden. Das Hinweispapier ist nicht verbindlich. Folglich muss die Gemeinde entscheiden, welche Größen für die Berechnungen herangezogen werden sollen.
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3. LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET – Lebensraum erhalten
Die derzeitige Diskussion befasst sich überwiegend mit dem Gebiet „Auf dem Berg“. Laut Landschaftsrahmenplan und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) besteht jedoch genau hier ein Landschaftsschutzgebiet, mit schützenswerten Streuobstwiesen. Lt. § 26 BNatSchG ein rechtsverbindliches Gebiet, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist und (…) alle Handlungen verboten sind, die den Charakter des Gebietes verändern.
4. INNENENTWICKLUNG PRIORISIEREN – die Alternative
Unbebaute Grundstücke im Flächenbestand, leer stehende Wohnhäuser, nicht vermietete Wohnungen sowie zukünftig frei werdender Wohnraum sind Größen, die in der Studie nur sehr gering oder überhaupt nicht betrachtet wurden. Die Belebung des Ortskerns steht unserer Ansicht nach ebenfalls in direktem Zusammenhang mit der Frage nach attraktivem Wohnraum. Hier sind kreative Ideen und Lösungsansätze gefordert!
„Ein weiter so!“ – bei der Erschließung und Bebauung in der Natur, darf es in Ispringen nicht mehr geben!
Deshalb setzen sich die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen der LMU weiterhin für den Erhalt des Grüngürtels und der Streuobstwiesen ein.
Jutta Trautz, Elisabeth Vogt, Natalie Vogt, Janine Schütz, Pascal Stoll und Steffen Kunz
Ausführliche Stellungnahme
Fläche - eine endliche Ressource
Die Ressource Fläche steht dem Mensch leider nicht unbegrenzt zur Verfügung. Durch eine zusätzliche Bebauung im Außenbereich würden unumgänglich Vegetationsflächen weichen müssen. Genau diese Vegetationsflächen, auch bekannt als der Ispringer Grüngürtel, werden von den Ispringer Bürgern als Naherholungsgebiete sehr geschätzt. Der Gemeindewald im Süden sowie die Felder und Streuobstwiesen im Norden sind hauptsächlich dafür verantwortlich das Leben in Ispringen von dem Leben in einer Stadt abzuheben.
Als Gemeinde haben wir nur Einfluss auf die Gestaltung und den Erhalt der Flächen, die auch auf Ispringer Gemarkung liegen. Vergleicht man nun die prozentuale Vegetationsfläche aller Enzkreisgemeinden miteinander liegt Ispringen auf dem letzten Platz. Auf die Gestaltung von angrenzenden Flächen auf anderen Gemarkungen hat Ispringen keinen oder nur sehr geringen Einfluss. Das muss Ispringen im Zuge des potentiellen Pforzheimer Gewerbegebiets Klapfenhardt momentan erfahren. Umso wichtiger ist es, dass wir nachhaltig und Rücksichtsvoll mit den uns zur Verfügung stehenden Flächen umgehen.
Flächenbedarfsnachweis – fragwürdige Diskussionsgrundlage?
In der letzten Gemeinderatssitung am 23.01.2020 wurde uns eine Flächenbedarfsplanung vorgestellt die zur Entscheidungshilfe im Gemeinderat ob, und wenn ja wo und in welcher Größe ein Neubaugebiet realisiert werden soll. Das Ergebnis dieser Studie ergab einen Bedarf von 7,66 ha in 2030 und ca. 10,14ha in 2035 für Ispringen. Da die ganze Diskussion auf dieser Berechnung fußt möchten wir näher auf das Berechnungsverfahren und die angezogenen Parameter eingehen. Die Berechnung der Flächenbedarfsplanung setzt sich aus drei Hauptfaktoren zusammen.
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Fiktiver Einwohnerzuwachs durch Belegungsdichterückgang (EZ1).
Die Art des Wohnens hat sich die letzten Jahrzehnte stark verändert. Zum Beispiel gibt es weniger generationsübergreifende Großfamilien, die in einem Haushalt wohnen. Außerdem hat der steigende Wohlstand eine größere Wohnfläche pro Person zur Folge. Deshalb wird ein fiktiver Einwohnerzuwachs mit 0,3% pro Jahr angenommen. Dieser Wert hat sich in den letzten Jahren bereits von 0,7% auf 0,3% abgeschwächt, da der Trend rückläufig ist.
==> Es ist in Frage zu stellen, ob dieser Wert nicht auf Null gesetzt werden sollte, da gerade innerhalb der letzten beiden Jahre vor allem bei jungen, potentiellen Wohnraumsuchenden das Umweltbewusstsein stark zugenommen hat. Dies könnte sich auch auf die zukünftige Art des Wohnens auswirken und den Belegungsdichterückgang stoppen oder umkehren. Gerade bei solchen Themen muss auch langfristig gedacht werden
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Ermittlung der prognostizierten Einwohnerentwicklung (EZ2).
Mit den größten Einfluss auf die Flächenbedarfsplanung hat die prognostizierte Einwohnerentwicklung von statistischen Landesamt BW. Hier werden unter Berücksichtigung von Geburten- und Sterberaten sowie Weg- und Zuzug drei Szenarien für die Bevölkerungsentwicklung in Ispringen ermittelt. Eine obere Grenze mit den statistisch gesehen größten potentiellen Entwicklung, eine Hauptvariante als Durchschnitt und eine untere Variante mit geringstem Bevölkerungszuwachs.
==> In der Flächenbedarfsplanung für Ispringen wurde wieder erwarten nicht die Hauptvariante, die einen Mittelwert darstellt zu Grunde gelegt, sondern ein Mittelwert aus Hauptwert und Obergrenze. Auch auf Nachfrage in der Gemeinderatssitzung am 23.01. konnte die Liste Mensch und Umwelt keine befriedigende Erklärung der Parameterwahl bekommen. In den folgenden Rechenbeispielen ist erkennbar, dass diese Wahl eine Massive Auswirkung auf das Resultat hat ob wir überhaupt zusätzliche Wohnfläche benötigen.
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Die Summe von EZ1 und EZ2 ergibt die zu erwartende Gesamtentwicklung der Einwohnerzahl. Diese Summe wird nun mit einem Orientierungswert der Einwohnerdichte in benötigte Fläche umgerechnet. Im Falle unserer Flächenbedarfsplanung wurde die geringste Einwohnerdichte von 50EW/ha angesetzt, was zu einem maximalen Flächenbedarf führt.
==> Wir finden, dass eine reine Einfamilienhausbebauung, die den 50EW/ha noch em ehesten entspricht nicht mehr zeitgemäß ist und zumindest mit einer Mischbebauung aus Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern geplant werden muss um auch bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Dann ergäbe sich eine Einwohnerdichte von etwa 65EW/ha was zu einem wesentlich geringeren Flächenbedarf führt.
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Letztendlich werden noch die freien Baulücken vom Ergebnis des Flächenbedarfs abgezogen. In Ispringen gibt es momentan ca. 74 unbebaute Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 4,5ha. In der Flächenbedarfsplanung wurde jedoch nur 1/3 dieser potentiell zur Verfügung stehenden Flächen angesetzt, da sich fast alle dieser Flächen in Privateigentum befinden. Die Argumentation können wir als LMU nachvollziehen. Jedoch würden wir es begrüßen seitens der Gemeindeverwaltung alle Möglichkeiten zu untersuchen Anreize für die Eigentümer zu setzen diese „Enkelgrundstücke“ dem freien Markt zugänglich zu machen. Als Beispiel hierfür hat die Stadt Tübingen unter dem grünen Oberbürgermeister Palmer Ende Dezember ein Baugebot nach §176 BauGB beschlossen nachdem die Eigentümer brach liegender Baugrundstücke innerhalb von zwei Jahren mit einer Bebauung beginnen, oder das Grundstück verkaufen müssen. Andernfalls drohen Strafzahlungen. Vielleicht wäre die Nachahmung dieser Pilot-Beschlussfassung auch eine Möglichkeit für Ispringen?
Fazit: Die LMU findet, dass in der Flächenbedarfsplanung alle Faktoren tendenziell so gewählt wurden, dass das Ergebnis eine große Bedarfsfläche rechtfertigen würde. Nimmt man für 2030 lediglich beim wichtigsten Faktor, der prognostizierten Einwohnerzahl die Hauptvariante und nicht den Mittelwert zwischen Hauptvariante und Obergrenze an stehen statt 7,66 ha nur noch 2,48 ha als Bedarf. Wird dann noch die Einwohnerdichte auf realistische 65EW/ha erhöht ergibt sich ein Flächenbedarf von 1,90ha. Dieser könnte rein aus eventuell frei werdenden „Enkelgrundstücken“ gedeckt werden könnte. Somit haben wir für die generelle Frage ob wir überhaupt zusätzliche Fläche benötigen eine komplett andere Bewertungsgrundlage.
Natur und Lebensraum erhalten
​Bei der vorgestellten Studie wurde ganz klar eine Tendenz für das künftige Baugebiet im Gewann „auf dem Berg“ herausgearbeitet, dies wurde auf Rückfrage auch bestätigt .
Aktuell liegen über dem Gebiet „auf dem Berg“ lt. Regionalplan und Landschaftsrahmenplan drei unterschiedliche Schutzzonen: Ein Landschaftsschutzgebiet, ein Grünzug und eine Bodenschutzzone.
Jede dieser Schutzzonen verbietet lt. Definition schon für sich alleine genommen, einen verändernden Eingriff in das Gebiet (z.B. durch Bebauung). Auf Nachfrage der LMU in der Sitzung vom 23.01. wurde dieses Argument mit folgender Aussage der Verwaltung vom Tisch gewischt:
„Diese Schutzzonen hätten im FNP von 1983 schon aufgehoben werden sollen, man hätte das lediglich vergessen und führe im Moment Gespräche mit dem Landratsamt, damit diese Aufhebung jetzt erfolgen kann.“
Ein Aussage, die für uns als LMU so absolut nicht tragbar ist.
Eine über 40 Jahre alte Entscheidung über eine Aufhebung von drei (!) Schutzgebieten, kann heute nicht einfach übernommen werden. Diese muss in Frage gestellt und erneut kritisch überprüft werden. Das Gebiet „Auf dem Berg“ hat in dieser Zeit weder an Bedeutung verloren noch eine Veränderung erfahren, die die Qualität oder Schutzbedürftigkeit negativ beeinflusst hat. Im Gegenteil in den letzten 40 Jahren konnte sich die Natur dort ungestört weiterentwickeln, was eher auf eine gesteigerte Schutzbedürftigkeit schließen lässt. Außerdem haben Umweltbewusstsein und der Naturschutz seit den 80ern enorm zugenommen.
Fläche wächst nicht nach und vor allem Streuobstwiesen haben eine besondere Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt (so setzt sich Gemeinde selbst aktuell aktiv für die Pflanzung von Obstbäumen auf Streuobstwiesen ein, Artikel PZ vom 18.01.2020).
Vor allem im Gewann “Auf dem Berg“ habe es noch wertvolle Streuobstbestände“, so die Einschätzung des Sachgebietsleiter für Naturschutz im Landratsamt Enzkreis auf unsere Nachfrage hin.
Alternde Bevölkerung zwingt uns zu Neubaugebieten?
In der Sitzung vom 24.01. haben sowohl die freien Wähler darauf hingewiesen, dass die Altersstruktur in Ispringen sehr besorgniserregend sei. Wenn man nicht mit Neubaugebieten junge Familien nach Ispringen locke bekäme man in den nächsten Jahren ein Problem. Zum einen würde der Anteil der einkommenssteuerstarken Bevölkerung nachlassen, und zum anderen wäre unsere gut funktionierende Bildungsinfrastruktur nicht mehr ausgelastet.
Dies als Argument für zusätzliche Neubaugebiete anzusetzen wird aus unserer Sicht schon dadurch entkräftet, dass die Bevölkerungsstruktur in der prognostizierten Einwohnerentwicklung des statistischen Bundesamtes bereits berücksichtigt wurde und somit schon mit in den Flächenbedarfsnachweis fließt.
Die LMU sagt trotzdem: Ja der Bevölkerungsschnitt wird in den nächsten Jahren steigen. Dies ist jedoch kein Problem, das nur Ispringen hat sondern im gesamten Enzkreis und vermutlich darüber hinaus vorliegt. Die unten stehende Bevölkerungspyramide zeigt im Balkendiagramm Ispringen. Darüber gelegt wurde der Durchschnitt im Enzkreis. Es ist zu erkennen, dass sich die Kurven nahezu decken.
​Ja, Ispringen ist momentan im Enzkreis eine der Gemeinden mit höherem Altersdurchschnitt, jedoch liegen wir mit Platz 5 und 45,5 Jahren im breiten Mittelfeld. (Platz4=45,6 Platz 12=44,6).
Die Liste Mensch und Umwelt erkennt an der Altersstruktur eher Chancen für den Wohnungsmarkt. Durch Schaffung zusätzlicher Angebote im Bereich barrierefreies, altersgerechtes Wohnen durch eine gute Innerortsentwicklung sehen wir ein großes Potential, dass viel Wohnraum in Form von Einfamilienhäusern oder großen Wohnungen auf den Markt kommt. Hier ist die Verwaltung und der Gemeinderat auch schon mitten in der Entwicklung.
Die Situation, dass es Schwankungen in der Bevölkerungspyramide gibt und ein Jahrgang mit weniger Menschen folgt werden wir die nächsten 200 Jahren immer wieder sehen. Dann kann aber nicht jedes Mal die Lösung heißen sich nach außen zu erweitern um junge Familien von anderer Stelle wegzulocken. Das funktioniert mit begrenzten Ressourcen nun mal nicht.
Wir benötigen intelligente und nachhaltigere Lösungen und Ideen.