„Flächen sind endlich! – Wollen wir wirklich weiter nach außen?“
Stellungnahme der LMU zu möglichen Neubaugebieten in Ispringen / Februar 2020

In der letzten Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2020 wurde den Ispringer BürgerInnen eine Baulandstudie vorgestellt, die mögliche Flächen zur baulichen Entwicklung (Neubaugebiete) im Außenbereich betrachtet.
Die Liste Mensch und Umwelt ist sich dem Bedarf, vor allem junger Familien, nach Wohnraum bewusst. Jedoch gilt es in der Politik Fakten zu analysieren, abzuwägen, Entscheidungen zu treffen und vor allem mögliche Alternativen zu erarbeiten.
Einmal bebaut, immer bebaut!
Im Folgenden wollen wir Ihnen unsere Argumente aufführen:
1. FLÄCHE - eine endliche Ressource
Ispringen hat mit 10 Ar/Einwohnern - die geringste naturnahe Fläche im Enzkreis (der Durchschnitt liegt bei 24 Ar/ EW). Für uns gilt es die vorhandenen Naherholungsgebiete zu erhalten. (Quelle: Stat. Landesamt BW)
2. FLÄCHENBEDARFSNACHWEIS – fragwürdige Diskussionsgrundlage?
Der Nachweis zum potentiellen Flächenbedarf von mehr als 10 ha bis 2035 wurde von einem Planungsbüro nachgewiesen. Grundlage der Berechnung ist das „Hinweispapier zur Plausibilitätsprüfung der Flächenbedarfsnachweise“ des Ministeriums für Verkehr in Baden-Württemberg. Diese Berechnung stützt sich in der Hauptsache auf 3 Größen:
1. Der Rückgang der Belegungsdichte definiert, dass zukünftig mehr qm Wohnraum / pro
Person verbraucht werden soll
2. Die Einwohnerdichte pro Hektar definiert, welche Wohnbebauung erfolgen soll
(Einfamilien-/Doppelhäuser oder Mehrfamilienhäuser)
3. Der prognostizierte Einwohnerzuwachs sagt aus, wie viele Einwohner Ispringen
zukünftig haben wird
Alle drei Größen sind laut Hinweispapier so gewählt, dass ein recht großzügiger Flächenbedarf entsteht. Bei einer Veränderung einzelner oder mehrerer Größen kann der Flächenbedarf ebenso plausibel auf ca. 2 ha ausgerechnet werden. Das Hinweispapier ist nicht verbindlich. Folglich muss die Gemeinde entscheiden, welche Größen für die Berechnungen herangezogen werden sollen.
3. LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET – Lebensraum erhalten
Die derzeitige Diskussion befasst sich überwiegend mit dem Gebiet „Auf dem Berg“. Laut Landschaftsrahmenplan und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) besteht jedoch genau hier ein Landschaftsschutzgebiet, mit schützenswerten Streuobstwiesen. Lt. § 26 BNatSchG ein rechtsverbindliches Gebiet, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist und (…) alle Handlungen verboten sind, die den Charakter des Gebietes verändern.
4. INNENENTWICKLUNG PRIORISIEREN – die Alternative
Unbebaute Grundstücke im Flächenbestand, leer stehende Wohnhäuser, nicht vermietete Wohnungen sowie zukünftig frei werdender Wohnraum sind Größen, die in der Studie nur sehr gering oder überhaupt nicht betrachtet wurden. Die Belebung des Ortskerns steht unserer Ansicht nach ebenfalls in direktem Zusammenhang mit der Frage nach attraktivem Wohnraum. Hier sind kreative Ideen und Lösungsansätze gefordert!
„Ein weiter so!“ – bei der Erschließung und Bebauung in der Natur, darf es in Ispringen nicht mehr geben!
Deshalb setzen sich die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen der LMU weiterhin für den Erhalt des Grüngürtels und der Streuobstwiesen ein.
Jutta Trautz, Elisabeth Vogt, Natalie Vogt, Janine Schütz, Pascal Stoll und Steffen Kunz
Ausführliche Stellungnahme
Fläche - eine endliche Ressource
Die Ressource Fläche steht dem Mensch leider nicht unbegrenzt zur Verfügung. Durch eine zusätzliche Bebauung im Außenbereich würden unumgänglich Vegetationsflächen weichen müssen. Genau diese Vegetationsflächen, auch bekannt als der Ispringer Grüngürtel, werden von den Ispringer Bürgern als Naherholungsgebiete sehr geschätzt. Der Gemeindewald im Süden sowie die Felder und Streuobstwiesen im Norden sind hauptsächlich dafür verantwortlich das Leben in Ispringen von dem Leben in einer Stadt abzuheben.
Als Gemeinde haben wir nur Einfluss auf die Gestaltung und den Erhalt der Flächen, die auch auf Ispringer Gemarkung liegen. Vergleicht man nun die prozentuale Vegetationsfläche aller Enzkreisgemeinden miteinander liegt Ispringen auf dem letzten Platz. Auf die Gestaltung von angrenzenden Flächen auf anderen Gemarkungen hat Ispringen keinen oder nur sehr geringen Einfluss. Das muss Ispringen im Zuge des potentiellen Pforzheimer Gewerbegebiets Klapfenhardt momentan erfahren. Umso wichtiger ist es, dass wir nachhaltig und Rücksichtsvoll mit den uns zur Verfügung stehenden Flächen umgehen.

Flächenbedarfsnachweis – fragwürdige Diskussionsgrundlage?
In der letzten Gemeinderatssitung am 23.01.2020 wurde uns eine Flächenbedarfsplanung vorgestellt die zur Entscheidungshilfe im Gemeinderat ob, und wenn ja wo und in welcher Größe ein Neubaugebiet realisiert werden soll. Das Ergebnis dieser Studie ergab einen Bedarf von 7,66 ha in 2030 und ca. 10,14ha in 2035 für Ispringen. Da die ganze Diskussion auf dieser Berechnung fußt möchten wir näher auf das Berechnungsverfahren und die angezogenen Parameter eingehen. Die Berechnung der Flächenbedarfsplanung setzt sich aus drei Hauptfaktoren zusammen.
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Fiktiver Einwohnerzuwachs durch Belegungsdichterückgang (EZ1).
Die Art des Wohnens hat sich die letzten Jahrzehnte stark verändert. Zum Beispiel gibt es weniger generationsübergreifende Großfamilien, die in einem Haushalt wohnen. Außerdem hat der steigende Wohlstand eine größere Wohnfläche pro Person zur Folge. Deshalb wird ein fiktiver Einwohnerzuwachs mit 0,3% pro Jahr angenommen. Dieser Wert hat sich in den letzten Jahren bereits von 0,7% auf 0,3% abgeschwächt, da der Trend rückläufig ist.
==> Es ist in Frage zu stellen, ob dieser Wert nicht auf Null gesetzt werden sollte, da gerade innerhalb der letzten beiden Jahre vor allem bei jungen, potentiellen Wohnraumsuchenden das Umweltbewusstsein stark zugenommen hat. Dies könnte sich auch auf die zukünftige Art des Wohnens auswirken und den Belegungsdichterückgang stoppen oder umkehren. Gerade bei solchen Themen muss auch langfristig gedacht werden
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Ermittlung der prognostizierten Einwohnerentwicklung (EZ2).
Mit den größten Einfluss auf die Flächenbedarfsplanung hat die prognostizierte Einwohnerentwicklung von statistischen Landesamt BW. Hier werden unter Berücksichtigung von Geburten- und Sterberaten sowie Weg- und Zuzug drei Szenarien für die Bevölkerungsentwicklung in Ispringen ermittelt. Eine obere Grenze mit den statistisch gesehen größten potentiellen Entwicklung, eine Hauptvariante als Durchschnitt und eine untere Variante mit geringstem Bevölkerungszuwachs.
==> In der Flächenbedarfsplanung für Ispringen wurde wieder erwarten nicht die Hauptvariante, die einen Mittelwert darstellt zu Grunde gelegt, sondern ein Mittelwert aus Hauptwert und Obergrenze. Auch auf Nachfrage in der Gemeinderatssitzung am 23.01. konnte die Liste Mensch und Umwelt keine befriedigende Erklärung der Parameterwahl bekommen. In den folgenden Rechenbeispielen ist erkennbar, dass diese Wahl eine Massive Auswirkung auf das Resultat hat ob wir überhaupt zusätzliche Wohnfläche benötigen.
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Die Summe von EZ1 und EZ2 ergibt die zu erwartende Gesamtentwicklung der Einwohnerzahl. Diese Summe wird nun mit einem Orientierungswert der Einwohnerdichte in benötigte Fläche umgerechnet. Im Falle unserer Flächenbedarfsplanung wurde die geringste Einwohnerdichte von 50EW/ha angesetzt, was zu einem maximalen Flächenbedarf führt.
==> Wir finden, dass eine reine Einfamilienhausbebauung, die den 50EW/ha noch em ehesten entspricht nicht mehr zeitgemäß ist und zumindest mit einer Mischbebauung aus Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern geplant werden muss um auch bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Dann ergäbe sich eine Einwohnerdichte von etwa 65EW/ha was zu einem wesentlich geringeren Flächenbedarf führt.
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Letztendlich werden noch die freien Baulücken vom Ergebnis des Flächenbedarfs abgezogen. In Ispringen gibt es momentan ca. 74 unbebaute Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 4,5ha. In der Flächenbedarfsplanung wurde jedoch nur 1/3 dieser potentiell zur Verfügung stehenden Flächen angesetzt, da sich fast alle dieser Flächen in Privateigentum befinden. Die Argumentation können wir als LMU nachvollziehen. Jedoch würden wir es begrüßen seitens der Gemeindeverwaltung alle Möglichkeiten zu untersuchen Anreize für die Eigentümer zu setzen diese „Enkelgrundstücke“ dem freien Markt zugänglich zu machen. Als Beispiel hierfür hat die Stadt Tübingen unter dem grünen Oberbürgermeister Palmer Ende Dezember ein Baugebot nach §176 BauGB beschlossen nachdem die Eigentümer brach liegender Baugrundstücke innerhalb von zwei Jahren mit einer Bebauung beginnen, oder das Grundstück verkaufen müssen. Andernfalls drohen Strafzahlungen. Vielleicht wäre die Nachahmung dieser Pilot-Beschlussfassung auch eine Möglichkeit für Ispringen?
Fazit: Die LMU findet, dass in der Flächenbedarfsplanung alle Faktoren tendenziell so gewählt wurden, dass das Ergebnis eine große Bedarfsfläche rechtfertigen würde. Nimmt man für 2030 lediglich beim wichtigsten Faktor, der prognostizierten Einwohnerzahl die Hauptvariante und nicht den Mittelwert zwischen Hauptvariante und Obergrenze an stehen statt 7,66 ha nur noch 2,48 ha als Bedarf. Wird dann noch die Einwohnerdichte auf realistische 65EW/ha erhöht ergibt sich ein Flächenbedarf von 1,90ha. Dieser könnte rein aus eventuell frei werdenden „Enkelgrundstücken“ gedeckt werden könnte. Somit haben wir für die generelle Frage ob wir überhaupt zusätzliche Fläche benötigen eine komplett andere Bewertungsgrundlage.





Natur und Lebensraum erhalten
Bei der vorgestellten Studie wurde ganz klar eine Tendenz für das künftige Baugebiet im Gewann „auf dem Berg“ herausgearbeitet, dies wurde auf Rückfrage auch bestätigt .
Aktuell liegen über dem Gebiet „auf dem Berg“ lt. Regionalplan und Landschaftsrahmenplan drei unterschiedliche Schutzzonen: Ein Landschaftsschutzgebiet, ein Grünzug und eine Bodenschutzzone.
Jede dieser Schutzzonen verbietet lt. Definition schon für sich alleine genommen, einen verändernden Eingriff in das Gebiet (z.B. durch Bebauung). Auf Nachfrage der LMU in der Sitzung vom 23.01. wurde dieses Argument mit folgender Aussage der Verwaltung vom Tisch gewischt:
„Diese Schutzzonen hätten im FNP von 1983 schon aufgehoben werden sollen, man hätte das lediglich vergessen und führe im Moment Gespräche mit dem Landratsamt, damit diese Aufhebung jetzt erfolgen kann.“
Ein Aussage, die für uns als LMU so absolut nicht tragbar ist.
Eine über 40 Jahre alte Entscheidung über eine Aufhebung von drei (!) Schutzgebieten, kann heute nicht einfach übernommen werden. Diese muss in Frage gestellt und erneut kritisch überprüft werden. Das Gebiet „Auf dem Berg“ hat in dieser Zeit weder an Bedeutung verloren noch eine Veränderung erfahren, die die Qualität oder Schutzbedürftigkeit negativ beeinflusst hat. Im Gegenteil in den letzten 40 Jahren konnte sich die Natur dort ungestört weiterentwickeln, was eher auf eine gesteigerte Schutzbedürftigkeit schließen lässt. Außerdem haben Umweltbewusstsein und der Naturschutz seit den 80ern enorm zugenommen.
Fläche wächst nicht nach und vor allem Streuobstwiesen haben eine besondere Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt (so setzt sich Gemeinde selbst aktuell aktiv für die Pflanzung von Obstbäumen auf Streuobstwiesen ein, Artikel PZ vom 18.01.2020).
Vor allem im Gewann “Auf dem Berg“ habe es noch wertvolle Streuobstbestände“, so die Einschätzung des Sachgebietsleiter für Naturschutz im Landratsamt Enzkreis auf unsere Nachfrage hin.

Alternde Bevölkerung zwingt uns zu Neubaugebieten?
In der Sitzung vom 24.01. haben sowohl die freien Wähler darauf hingewiesen, dass die Altersstruktur in Ispringen sehr besorgniserregend sei. Wenn man nicht mit Neubaugebieten junge Familien nach Ispringen locke bekäme man in den nächsten Jahren ein Problem. Zum einen würde der Anteil der einkommenssteuerstarken Bevölkerung nachlassen, und zum anderen wäre unsere gut funktionierende Bildungsinfrastruktur nicht mehr ausgelastet.
Dies als Argument für zusätzliche Neubaugebiete anzusetzen wird aus unserer Sicht schon dadurch entkräftet, dass die Bevölkerungsstruktur in der prognostizierten Einwohnerentwicklung des statistischen Bundesamtes bereits berücksichtigt wurde und somit schon mit in den Flächenbedarfsnachweis fließt.
Die LMU sagt trotzdem: Ja der Bevölkerungsschnitt wird in den nächsten Jahren steigen. Dies ist jedoch kein Problem, das nur Ispringen hat sondern im gesamten Enzkreis und vermutlich darüber hinaus vorliegt. Die unten stehende Bevölkerungspyramide zeigt im Balkendiagramm Ispringen. Darüber gelegt wurde der Durchschnitt im Enzkreis. Es ist zu erkennen, dass sich die Kurven nahezu decken.

Ja, Ispringen ist momentan im Enzkreis eine der Gemeinden mit höherem Altersdurchschnitt, jedoch liegen wir mit Platz 5 und 45,5 Jahren im breiten Mittelfeld. (Platz4=45,6 Platz 12=44,6).

Die Liste Mensch und Umwelt erkennt an der Altersstruktur eher Chancen für den Wohnungsmarkt. Durch Schaffung zusätzlicher Angebote im Bereich barrierefreies, altersgerechtes Wohnen durch eine gute Innerortsentwicklung sehen wir ein großes Potential, dass viel Wohnraum in Form von Einfamilienhäusern oder großen Wohnungen auf den Markt kommt. Hier ist die Verwaltung und der Gemeinderat auch schon mitten in der Entwicklung.
Die Situation, dass es Schwankungen in der Bevölkerungspyramide gibt und ein Jahrgang mit weniger Menschen folgt werden wir die nächsten 200 Jahren immer wieder sehen. Dann kann aber nicht jedes Mal die Lösung heißen sich nach außen zu erweitern um junge Familien von anderer Stelle wegzulocken. Das funktioniert mit begrenzten Ressourcen nun mal nicht.
Wir benötigen intelligente und nachhaltigere Lösungen und Ideen.